Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Grossspenden an Parteien, Komitees, Politikerinnen und Politiker künftig ab 15'000 Franken offengelegt werden müssen. Die Initiative fordert einen Betrag ab 10‘000 Franken, der Ständerat hatte 25'000 Franken vorgeschlagen. «Dieser Schwellenwert nimmt das Kernstück der Initiative ernst. Er ist ein realistischer Kompromiss, der uns einen wichtigen Schritt weiter bringt in Richtung mehr Transparenz in der Politikfinanzierung», ist EVP-Nationalrätin Marianne Streiff, Co-Präsidentin des Trägervereins der Transparenzinitiative, überzeugt. Sie hatte ihren Minderheitsantrag für 10'000 Franken zu Beginn der Detailberatung denn auch zurückgezogen, um den Weg für diesen Durchbruch frei zu machen.
Die Vorlage des Nationalrates in Kürze
Der nun vorliegende Gegenvorschlag zur Initiative sieht eine Offenlegungspflicht für Kampagnenbudgets ab 50'000 vor bei einem Schwellenwert der Offenlegung der Spender ab 15'000 Franken. Auch Ständeräte sollen künftig ihre Wahlkampfbudgets nach erfolgter Wahl offenlegen. Und – aus Sicht der Initianten besonders wichtig – alle Angaben sollen stichprobenweise auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden.