Völkerrechtswidrig: Rote Linie beim Asylrecht überschritten

Eine bürgerliche Parlamentsmehrheit will das Asylrechts massiv verschärfen. Für die EVP wird damit eine rote Linie überschritten: Internationales Recht, die Bundesverfassung und die grundlegenden Werte der Schweiz werden insbesondere mit der Beschneidung des Rechts auf Familiennachzug kurzum fallengelassen.

Die SVP hat mit ihrer ausserordentlichen Session «Asyl» genau das erreicht, was sie wollte: Eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrats stimmte heute zwei ihrer radikalen Vorstösse zu. Die Streichung des Rechts auf Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene stellt eine massive Verletzung des Rechts auf Familie dar.

«Heute hat das Parlament in der Asylpolitik eine rote Linie überschritten. Der schockierende Entscheid, den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene abzuschaffen, ist nicht nur unmenschlich diesen Familien gegenüber, er verstösst auch gegen unsere Verfassung und gegen nationale sowie internationale Rechtsprechung.»

Marc Jost, EVP-Nationalrat, BE

Die Schweizerische Bundesverfassung (Art. 13 & 14 BV) und internationales Recht (u.a. Art. 8 EMRK) sprechen allen Menschen klar das Recht auf Familie zu. Dies beinhaltet auch das Recht auf Familiennachzug. Geflüchtete Menschen sollen trotz Fluchtumständen wann immer möglich mit ihrer Familie zusammenleben können.

 

Bürgerliche Parteien verweigern Verfassungsrecht auf Familie

Bereits heute gelten für vorläufig Aufgenommene hohe Hürden für den Familiennachzug. Die Interessen der Schweiz sind mit den Anforderungen an die Integration und finanzielle Stabilität ausreichend geschützt. Dass der Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene künftig nicht mehr erlaubt werden soll, bedeutet, dass die Schweiz es diesen Menschen verunmöglicht, mit ihren Familien zusammenzuleben. Die EVP ist schockiert, dass eine bürgerliche Mehrheit einer besonders bedürftigen Menschengruppe ihr ausgewiesenes Recht auf Familie verweigern will.

 

Vorläufig Aufgenommene sind legal und langfristig in der Schweiz

Die SVP verbreitet vermehrt Unwahrheiten zu vorläufig Aufgenommenen und fordert, dass diese rasch rückzuführen seien. Tatsache ist aber, dass vorläufig Aufgenommene wegen den Umständen in ihren Herkunftsländern nicht zurückkehren können, beispielsweise weil dort Bürgerkrieg herrscht. Diese Umstände ändern sich nicht kurzfristig. Der Anspruch dieser Menschen auf Schutz ist gerechtfertigt. Sie sind legal in der Schweiz und bleiben in den meisten Fällen langfristig hier.